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   VGH Hessen, 07.11.1995 - 11 UE 2669/94   

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https://dejure.org/1995,5068
VGH Hessen, 07.11.1995 - 11 UE 2669/94 (https://dejure.org/1995,5068)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.11.1995 - 11 UE 2669/94 (https://dejure.org/1995,5068)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. November 1995 - 11 UE 2669/94 (https://dejure.org/1995,5068)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 273 BGB, § 48 VwVfG, § 49 VwVfG
    Zum Zurückbehaltungsrecht im öffentlichen Recht, hier: Verletzung von Mitwirkungspflichten hinsichtlich weiterer Untersuchungen nach bereits bestandskräftiger Bewilligung einer Berufsunfähigkeitsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begründbarkeit eines Zurückbehaltungsrechts unter Rückgriff auf den Rechtsgedanken des § 273 BGB im öffentlichen Recht; Nichtgewährung öffentlich-rechtlicher Leistungen von der Verwaltung unter Hinweis auf ein nicht ausdrücklich normiertes Zurückbehaltungsrecht entsprechend ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2746
  • NVwZ 1996, 1227 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 14.08.1990 - 11 UE 2092/89

    Zum Begriff der Berufsunfähigkeit in der Versorgungsordnung der Landesärztekammer

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.1995 - 11 UE 2669/94
    Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 der Versorgungsordnung des Versorgungswerks der Beklagten in der Fassung der letzten Änderung vom 23. Juni 1990, wie sie im Zeitpunkt der Einstellung der Rentenzahlungen galt (grundsätzlich hat der erkennende Senat die Rechtmäßigkeit der Versorgungsordnung in dieser Fassung mit Urteil vom 14. August 1990 - 11 UE 2092/89 - festgestellt), endet die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente mit Ablauf des Monats, "in dem das Mitglied stirbt oder die Berufsunfähigkeit endet oder das Mitglied Anspruch auf Altersrente erwirbt (§ 2 Abs. 2)".
  • OVG Hamburg, 18.01.1977 - Bf III 4/76
    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.1995 - 11 UE 2669/94
    Die Vorschrift und der ihr zu entnehmende Rechtsgedanke kann aber außerhalb des öffentlichen Vertragsrechts nicht uneingeschränkt auf öffentlich-rechtliche Beziehungen übertragen werden (OVG Hamburg, U.v. 18.1.1977 - Bf III 4/76 -, NJW 1977, 1251).
  • VG Köln, 08.05.2012 - 7 K 2535/11

    Anspruch eines Architekten auf Bewilligung einer Berufsunfähigkeitsrente bei

    vgl. hierzu VGH Hessen, Urteil vom 07.11.1995 - 11 UE 2669/94 -, Rn. 23 ff., juris, zum berufsständischen Versorgungsrecht der Ärzte; VG Gießen, Urteil vom 23.11.2004 - 10 E 2713/04 -, Rn. 25 ff., juris, zum berufsständischen Versorgungsrecht der Ärzte.

    vgl. VGH Hessen, Urteil vom 07.11.1995 - 11 UE 2669/94 -, Rn. 27, juris, zum berufsständischen Versorgungsrecht der Ärzte.

    vgl. VGH Hessen, Urteil vom 07.11.1995 - 11 UE 2669/94 -, Rn. 24 f., juris, zum berufsständischen Versorgungsrecht der Ärzte.

  • VG Gera, 15.10.1997 - 5 E 1513/96

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht

    tung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger hat, dem Rechtsgedanken nach auch im öffentlichen Recht teilweise anwendbar ist (VGH Kassel, Urt. v. 07.11.1995, NJW 1996, 2746, 2748).

    Im öffentlichen Recht bedarf es grundsätzlich spezieller gesetzlicher Grundlagen für die Verweigerung öffentlich-rechtlicher Leistungen, auf die der Bürger einen Anspruch hat (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 07.11.1995, NJW 1996, 2746, 2748).

  • OVG Sachsen, 13.08.2009 - 5 B 343/08

    Erinnerung; Kostenansatz; Aktenversendungspauschale

    Grundsätzlich findet das Rechtsinstitut des Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB seinem Rechtsgedanken nach auch im öffentlichen Recht Anwendung (HessVGH, Urt. v. 7.11.1995, NJW 1996, 2746).
  • OVG Sachsen, 09.09.2009 - 5 B 343/08

    Anlagenbezogene Einrichtung; Anschlusskanal; Zurückbehaltungsrecht;

    Grundsätzlich findet das Rechtsinstitut des Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB seinem Rechtsgedanken nach auch im öffentlichen Recht Anwendung (HessVGH, Urt. v. 7.11.1995, NJW 1996, 2746).
  • VG München, 21.09.2022 - M 6 K 22.3507

    Erfolglose Klage gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen

    Zwar kann grundsätzlich das Rechtsinstitut des Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB seinem Rechtsgedanken nach auch im öffentlichen Recht Anwendung finden (vgl. HessVGH, U.v. 7.11.1995 - 11 UE 2669/94 - NJW 1996, 2746).
  • VG Hamburg, 11.05.2023 - 3 K 4240/22

    Rundfunkbeitragspflicht; Leistungsverweigerungsrecht wegen der Programmgestaltung

    Zwar kann grundsätzlich das Rechtsinstitut des Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB seinem Rechtsgedanken nach auch im öffentlichen Recht Anwendung finden (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 7.11.1995, 11 UE 2669/94, juris, Rn. 24).
  • VG Regensburg, 12.09.2019 - RN 3 K 19.555

    Kein Recht auf Zurückbehaltung des Rundfunkbeitrags wegen unliebsamer

    Zwar kann grundsätzlich das Rechtsinstitut des Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB seinem Rechtsgedanken nach auch im öffentlichen Recht Anwendung finden (vgl. HessVGH, U. v. 7.11.1995 - 11 UE 2669/94 - NJW 1996, 2746).
  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 3 K 23.95

    Rundfunkbeitrag, Säumniszuschläge, Beitragspflicht, kein

    Zwar kann grundsätzlich das Rechtsinstitut des Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB seinem Rechtsgedanken nach auch im öffentlichen Recht Anwendung finden (HessVGH, U.v. 7.11.1995 - 11 UE 2669/94 - juris Rn. 24; VG München, U.v. 21.9.2022 - M 3 K 22.3507 - juris Rn. 26).
  • VG München, 21.09.2022 - M 6 K 22.4162

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Nicht- oder Schlechterfüllung der dem

    Zwar kann grundsätzlich das Rechtsinstitut des Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB seinem Rechtsgedanken nach auch im öffentlichen Recht Anwendung finden (vgl. HessVGH, U.v. 7.11.1995 - 11 UE 2669/94 - NJW 1996, 2746).
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